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Diese Teilnahmebedingungen gelten für Freiwillige, die mit ijgd an einem Workcamp in Deutschland teilnehmen. Du akzeptierst die Teilnahmebedingungen mit deiner Unterschrift (bzw. der*des Erziehungsberechtigten) auf deiner Anmeldung. Für Camps in Europa, USA, Asien, Afrika und Lateinamerika gelten andere Bedingungen.
Wohnort
Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist dein offizieller Wohnsitz in Deutschland oder du wohnst in einem Land, in dem wir durch keine Partnerorganisation vertreten sind.
Alter
Die Altersbegrenzungen gelten entsprechend der Angaben in den jeweiligen Workcamp-Beschreibungen. Maßgeblich ist dein Alter zu Beginn des Workcamps.
Sobald du in unserer Datenbank ein Workcamp gefunden hast, kannst du dich dort anmelden. Bitte nutze unser Online-Anmeldeformular, um dich für unsere Workcamps anzumelden. Die getippte Unterschrift ist rechtsgültig. Nur bei Minderjährigen benötigen wir das Original mit der Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigen per Post. Deine Anmeldung gilt für eines der angegebenen Camps. Sollte dein Erstwunsch-Workcamp belegt sein, vermitteln wir dich ohne Rücksprache in dein Zweit-, Dritt-, … -Wunschcamp. Sobald du in ein Workcamp vermittelt wurdest, bekommst du von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Überweisungsdetails überweise bitte den Teilnahmebetrag.
Workcamps in Deutschland
Vereinsmitglieder erhalten eine Ermäßigung von 20 Euro.
ESC-Projekte: Es fällt keine Teilnahmegebühr an für Projekte, die als ESC-Projekt markiert sind.
Bei manchen Camps (wie z.B. unseren Teenagecamps) fallen zusätzliche Kosten an, die wir mit dem Teilnahmebeitrag nicht decken können. In solchen Fällen erheben wir eine Extra-Gebühr. Diese wird in der jeweiligen Workcamp-Beschreibung vermerkt. Unterkunft, Verpflegung und ein kleines Freizeitprogramm im Camp sind kostenfrei. Sollte in den von dir gewünschten Camps kein Platz frei sein, werden wir dir, soweit möglich, Alternativen vorschlagen. Bist du mit diesen nicht einverstanden, erhältst du den vollständigen Teilnahmebeitrag zurück.
Kannst du an deinem Camp – aus welchem Grund auch immer – nicht teilnehmen, dann melde dich bitte schnellstmöglich bei uns. So gibst du anderen Freiwilligen die Möglichkeit, deinen Platz einzunehmen. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Beginn des Workcamps (Eingang der Absage) erstatten wir die Hälfte der Vermittlungsgebühr. Bei einer Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt können wir dir leider nichts erstatten. Die Abmeldung muss schriftlich (E-Mail, Post) bei uns eingehen.
Ummeldungen sind möglich, sofern in deinem Alternativ-Camp noch Plätze frei sind. Für eine Ummeldung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro.
In begründeten Fällen (z.B. bei nachweislicher Krankheit) kannst du dich ohne zusätzliche Kosten in ein anderes Workcamp im selben Kalenderjahr ummelden.
Die Anreise zum Camp organisierst und finanzierst du selbst. Du kannst direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit der Reiseplanung beginnen (am besten bis zum nächst größeren Flughafen oder Bahnhof). Spätestens drei Wochen vor Beginn des Workcamps, in den meisten Fällen aber schon früher, schicken wir dir per E-Mail eine detaillierte Beschreibung des Workcamps (Infosheet) mit detaillierter Anreisebeschreibung und der Adresse der Unterkunft zu.
Bei Projekten, die als ESC-Projekte markiert sind, organisierst du die Anreise selbst, aber du bekommst eine finanzielle Unterstützung für deine Reisekosten. Der Höchstbetrag wird je nach Entfernung und nach Vorlage der Originalfahrkarten festgelegt.
Arbeit
Wenn du an einem Workcamp teilnimmst, ist deine aktive Mitarbeit am beschriebenen Arbeitsprojekt (ca. 20 - 30 Std. pro Woche) verpflichtend. Nur deshalb ist dein finanzieller Beitrag so niedrig. Eine Veränderung der geplanten Arbeitsaufgaben ist aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Schlechtwettereinbruch, etc.) manchmal notwendig und entbindet dich nicht von der eingegangenen Arbeitsverpflichtung.
Engagement
Auch über die Arbeitsaufgaben hinaus hängt das Gelingen des Camps von deinem Engagement ab. Dein Beitrag besteht auch darin, vom ersten bis zum letzten Tag im Camp anwesend zu sein (Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich), bei den anfallenden Hausarbeiten (gemeinsames Kochen, Putzen, etc.) mitzuwirken und das soziale Geschehen in der Gruppe aktiv mitzugestalten. Sollte ein*e Teilnehmer*in diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und das Leben im Workcamp trotz Abmahnung anhaltend stören, verhält er*sie sich vertragswidrig und kann mit sofortiger Wirkung vom Camp ausgeschlossen werden.
Die ijgd organisieren Workcamps in Deutschland und sind für diese Projekte sowohl als Vermittler, als auch als Veranstalter tätig. Sollte ein Workcamp z.B. wegen mangelnder Anmeldungen nicht stattfinden können, kann das Camp bis 30 Tage vor Beginn abgesagt werden. In diesem Fall informieren wir dich schnellstmöglich. Bist du mit einem Ersatzangebot nicht einverstanden, erstatten wir dir den gezahlten Teilnahmebeitrag sowie evtl. entstandene Reisekosten gegen Vorlage der Zahlungsbelege. Weitergehende Ansprüche gegenüber den ijgd sind ausgeschlossen.
Krankenversicherung
Im Krankheitsfall ist deine eigene Krankenversicherung zuständig. Falls du nicht privat versichert bist, ist es notwendig, deine Krankenkassen-Chipkarte mitzubringen.
Teilnehmer*innen mit Wohnsitz in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat (EU-Länder, Bosnien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Serbien, Schweiz, Türkei, Tunesien u.a.), müssen einen Anspruchsausweis für die deutsche Krankenversicherung mitbringen. Teilnehmer*innen ohne eigenen Krankenversicherungsschutz müssen dies unverzüglich den ijgd mitteilen, andernfalls können keine Ansprüche an die ijgd gestellt werden. Teilnehmer*innen aus anderen als den oben genannten Ländern werden von den ijgd krankenversichert. Zu Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind jedoch nicht mitversichert.
Unfallversicherung
Grundsätzlich ist bei Unfällen deine eigene Krankenversicherung bzw. die von den ijgd für besondere Teilnehmer*innen/-gruppen abgeschlossene Krankenversicherung zuständig. Während der Arbeitszeit und in der Freizeit bist du zusätzlich über die ijgd unfallversichert. Diese Unfallversicherung tritt im Fall der Vollinvalidität bis max. 80.000 Euro ein.
Haftpflichtversicherung
Die ijgd versichern dich gegen Personen- und Sachschäden (bis 5 Mio. Euro) sowie Vermögensschäden (bis 300.000 Euro). Vorsätzlich verursachte Schäden deckt die Versicherung nicht ab.
Sonstige Versicherungen
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- und Gepäckversicherung.
Insolvenzversicherung
Die Teilnehmenden sind für den Fall einer Insolvenz der ijgd gemäß § 651k des BGB versichert.
Gefördert wird unsere Tätigkeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes, des Niedersächsischen Landesjugendamtes sowie von anderen öffentlichen Institutionen.